Bürgermeister könnte Schwarzbau legalisieren

Mit dem möglichen Verkauf von Gemeindegrund in der ‚roten Zone‘ wird sich der Fügener Gemeinderat am heutigen Mittwoch zu befassen haben. Ein Fügener hat auf öffentlichem Grund ein Schwimmbad samt Liegewiese errichtet.

Definiert die Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) ein Gebiet als rote Zone, bedeutet dies: absolutes Bauverbot! Nur in den allerwenigsten Fällen können hier Ausnahmen gemacht werden. In Fügen hat ein Familienvater selbst Nägel mit Köpfen gemacht, und ohne die notwendigen Bewilligungen einfach drauflosgebaut. Dass dieser Schwarzbau nun von Gemeindeseite legalisiert werden sollte, schlägt laut Anrainern dem Fass den Boden aus. „Da könnten wir doch alle einfach bauen, wo und wie es uns vorkommt!“, so der völlig fassungslose Nachbar. Der junge Bürgermeister Dominik Mainusch könnte mit einer nachträglichen Bewilligung, und dem Verkauf von Gemeindegrund, ein Exempel statuieren.

Nach Informationen des FügenBlog gibt es außerdem einen aufrechten Abrissbescheid seitens der WLV. Mit einer nachträglichen Bewilligung und dem entsprechenden Grundverkauf, begeben sich die Fügener GemeinderätInnen selbst auf heikles Terrain, in eine rechtliche Grauzone.

Folgewirkung nicht abschätzbar

Eine derartige Entscheidung kann weitreichende Folgen haben. Die nachträgliche Genehmigung illegaler Bauten auf fremdem Grund könnte künftigen Schwarzbauten Tür und Tor öffnen. Sollte der Fall dieser Familie, die mehrfach in einem beruflichen Naheverhältnis zur Gemeinde steht, konsequenzlos legalisiert werden, könnten zahlreiche Nachahmer folgen. Ein solches Agieren seitens der Gemeindeführung kann auf Jahrzehnte Recht und Ordnung aushebeln.

Unbenannt
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